Ein Kleingartenverein lebt davon, dass viele Mitglieder sich mit ihren Fähigkeiten und ihrer Zeit einbringen. Die Aufgaben und Ämter bieten unterschiedliche Möglichkeiten, das Vereinsleben und die Anlage mitzugestalten.
Manche Aufgaben lassen sich gut im Wechsel übernehmen. Ein regelmäßiger Wechsel bringt neue Ideen und verteilt die Verantwortung auf mehrere Personen. Gleichzeitig ist es hilfreich, wenn nicht alle Zuständigkeiten gleichzeitig neu besetzt werden: So können erfahrene Mitglieder ihr Wissen weitergeben und neue Personen beim Einstieg unterstützen.
Für bestimmte Ämter, etwa die Kassenprüfung, sieht die Vereinssatzung außerdem eine begrenzte Amtszeit oder regelmäßige Neuwahlen vor. Die konkreten Regeln und Zeiträume richten sich nach der Satzung und den Vereinsbeschlüssen.
Gesucht werden Mitglieder, die auf die Wege und angrenzenden Gemeinschaftsflächen der Kleingartenanlage achten. Sie helfen dabei, die Wege sauber und sicher zu halten und mögliche Mängel rechtzeitig weiterzugeben.
Zu den Aufgaben gehören:

Zeitaufwand:
Im Idealfall genügt ein waches Auge auf dem Weg zur eigenen Parzelle. Insgesamt ist mit etwa 30 Minuten im Monat zu rechnen.
Das passt, wenn Zuverlässigkeit, Umsicht und ein gutes Auge für Sicherheit und Ordnung mitgebracht werden. Wichtig sind außerdem ein freundlicher Umgang mit anderen Mitgliedern und die Bereitschaft, die Anlage regelmäßig zu begehen. Bei schwierigen Fällen unterstützt der Vorstand.
Gesucht werden Mitglieder, die sich um die gemeinschaftliche Wasseranlage im Kleingartenverein kümmern. Mindestens eine Person ist notwendig. Diese sorgt dafür, dass die Anlage zuverlässig in Betrieb genommen, gewartet und winterfest gemacht wird. Das Wasser dient als Brauchwasser und ist kein Trinkwasser.
Zu den Aufgaben gehören:

Zeitaufwand:
Etwa zwei Tage im Jahr. Die Hauptarbeit fällt an zwei festen Terminen an: bei der Inbetriebnahme und bei der Außerbetriebnahme der Wasseranlage in Gemeinschaftsarbeit, die organisiert und betreut werden muss.
Das ist was für dich, wenn Zuverlässigkeit, sorgfältiges Arbeiten und Interesse an gemeinschaftlicher Infrastruktur mitgebracht werden. Technisches Vorwissen ist hilfreich, aber nicht zwingend. Wichtig ist, die Aufgaben gewissenhaft zu organisieren und die geltenden Vorgaben einzuhalten.
Die konkrete Zuständigkeit und der Umfang der Aufgaben werden im Verein abgestimmt. Die Angaben orientieren sich an den bereitgestellten Informationen der Hamburger Behörde vom 22.04.2016.
Gesucht werden Mitglieder, die bei der Inspektion und Wertermittlung von Parzellen im Zusammenhang mit Wechsel der pachtenden Person mitwirken. Grundlage ist die „Richtlinie für die Inspektion und Wertermittlung von Kleingärten bei Pächterwechsel“ sowie dazugehörige Vereinsvorgaben.
Zu den Aufgabengehören:

Zeitaufwand:
Der Aufwand richtet sich nach der Zahl der anstehenden
Parzellenkündigungen und fällt meist unregelmäßig an. Es sollte
mit 8 Stunden im Jahr gerechnet werden. Der genaue Umfang wird
im Verein abgestimmt.
Aufwandsentschädigung:
Für jede Wertermittlung wird von der scheidenden pachtenden
Person eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Höhe richtet
sich nach den geltenden Vorgaben der BUKEA.
Das passt, wenn Sorgfalt, Neutralität und ein gutes Auge für den Zustand von Parzellen mitgebracht werden. Eine Einweisung in die Richtlinie erfolgt in Rahmen von Schulungen: Der LGH bietet mehrmals im Jahr Schulungen zur Inspektion und Wertermittlung an. Die Kenntnisse sollen regelmäßig aufgefrischt werden.
Gesucht werden zwei Mitglieder, die als unabhängige Prüfinstanz die Kassen- und Buchführung des Vereins kontrollieren. Sie prüfen, ob die Vereinsfinanzen sorgfältig und nachvollziehbar verwaltet werden.
Zu den Aufgabengehören:
Für die Prüfung werden nach vorheriger Terminabsprache Einblick in die erforderlichen Unterlagen und Auskünfte gewährt. Die Teilnahme der vorsitzenden Person an der Prüfung kann helfen Fragen direkt zu klären.

Zeitaufwand:
Etwa 6–10 Stunden pro Jahr je prüfender Person. Darin enthalten
sind die Kassenprüfungen, die Vorbereitung des Prüfberichts und
die Vorstellung der Ergebnisse auf der Mitgliederversammlung.
Der tatsächliche Aufwandhängt vor allem vom Umfang und der
Übersichtlichkeit der Buchführung ab.
Wichtig für diese Aufgabe sind Genauigkeit, Zuverlässigkeit und ein sorgfältiger Umgang mit vertraulichen Vereinsunterlagen. Finanzfachliche Vorkenntnisse sind hilfreich. Der LGH bietet Schulungen für die Kassenprüfung an.
