In unserem Kleingartenverein übernehmen unsere Mitglieder vielfältige Aufgaben für die Gemeinschaft und in der Gemeinschaft.

Aufgaben

Ein Kleingartenverein lebt davon, dass viele Mitglieder sich mit ihren Fähigkeiten und ihrer Zeit einbringen. Die Aufgaben und Ämter bieten unterschiedliche Möglichkeiten, das Vereinsleben und die Anlage mitzugestalten.

Manche Aufgaben lassen sich gut im Wechsel übernehmen. Ein regelmäßiger Wechsel bringt neue Ideen und verteilt die Verantwortung auf mehrere Personen. Gleichzeitig ist es hilfreich, wenn nicht alle Zuständigkeiten gleichzeitig neu besetzt werden: So können erfahrene Mitglieder ihr Wissen weitergeben und neue Personen beim Einstieg unterstützen.

Für bestimmte Ämter, etwa die Kassenprüfung, sieht die Vereinssatzung außerdem eine begrenzte Amtszeit oder regelmäßige Neuwahlen vor. Die konkreten Regeln und Zeiträume richten sich nach der Satzung und den Vereinsbeschlüssen.


Wege und Gemeinschaftsflächen im Blick behalten

Gesucht werden Mitglieder, die auf die Wege und angrenzenden Gemeinschaftsflächen der Kleingartenanlage achten. Sie helfen dabei, die Wege sauber und sicher zu halten und mögliche Mängel rechtzeitig weiterzugeben.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Die Wege regelmäßig begehen, besonders während der Wuchsperiode.
  • Auf Müll, Ablagerungen, Schäden und mögliche Stolper- oder andere Gefahrenstellen achten.
  • Prüfen, ob Pflanzen, Äste oder andere Gegenstände in die Wege hineinragen.
  • Bei Bedarf auf den Rückschnitt von Hecken und Pflanzen sowie freie Sicht an Wegkreuzungen und Zugängen hinweisen.
  • Festgestellte Mängel bei Bedarf freundlich mit den betroffenen Mitgliedern besprechen und, falls nötig, an den Vorstand melden. 
  • Notwendige Reparaturen oder hartnäckige Probleme mit dem Vorstand abstimmen.
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Zeitaufwand:

Im Idealfall genügt ein waches Auge auf dem Weg zur eigenen Parzelle. Insgesamt ist mit etwa 30 Minuten im Monat zu rechnen.

Das passt, wenn Zuverlässigkeit, Umsicht und ein gutes Auge für Sicherheit und Ordnung mitgebracht werden. Wichtig sind außerdem ein freundlicher Umgang mit anderen Mitgliedern und die Bereitschaft, die Anlage regelmäßig zu begehen. Bei schwierigen Fällen unterstützt der Vorstand.


Wasseranlage betreuen

Gesucht werden Mitglieder, die sich um die gemeinschaftliche Wasseranlage im Kleingartenverein kümmern. Mindestens eine Person ist notwendig. Diese sorgt dafür, dass die Anlage zuverlässig in Betrieb genommen, gewartet und winterfest gemacht wird. Das Wasser dient als Brauchwasser und ist kein Trinkwasser.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Im Frühjahr die Anlage in Betrieb nehmen, d.h. u.a. Wasseruhren einbauen und dafür sorgen, dass die Leitungen gründlich gespült werden.
  • Im Herbst die Anlage absperren und vollständig mit ölfreier Luft entleeren.
  • Auf sachgerechte Schlauchverwendung und geeignete Rückflusssicherungen achten.
  • Saisonstarts und -abschaltungen, Spülungen, Untersuchungsergebnisse und Schäden dauerhaft im Wartungsbuch dokumentieren.
  • Bei Bedarf Fachbetriebe hinzuziehen und notwendige Arbeiten mit dem Verein abstimmen.
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Zeitaufwand:

Etwa zwei Tage im Jahr. Die Hauptarbeit fällt an zwei festen Terminen an: bei der Inbetriebnahme und bei der Außerbetriebnahme der Wasseranlage in Gemeinschaftsarbeit, die organisiert und betreut werden muss.

Das ist was für dich, wenn Zuverlässigkeit, sorgfältiges Arbeiten und Interesse an gemeinschaftlicher Infrastruktur mitgebracht werden. Technisches Vorwissen ist hilfreich, aber nicht zwingend. Wichtig ist, die Aufgaben gewissenhaft zu organisieren und die geltenden Vorgaben einzuhalten.

Die konkrete Zuständigkeit und der Umfang der Aufgaben werden im Verein abgestimmt. Die Angaben orientieren sich an den bereitgestellten Informationen der Hamburger Behörde vom 22.04.2016.


Parzellen inspizieren und bewerten

Gesucht werden Mitglieder, die bei der Inspektion und Wertermittlung von Parzellen im Zusammenhang mit Wechsel der pachtenden Person mitwirken. Grundlage ist die „Richtlinie für die Inspektion und Wertermittlung von Kleingärten bei Pächterwechsel“ sowie dazugehörige Vereinsvorgaben.

Zu den Aufgabengehören:

  • Die Parzellegemeinsambegehen und nach den Vorgaben der Richtlinieinspizieren.
  • Den Zustand der Parzelle, der Laube, der Anpflanzungen und weitererrelevanterBestandteileaufnehmen.
  • MängeloderAbweichungen von den geltendenVorgabendokumentieren und beiBedarfmit dem Vorstandabstimmen.
  • Pflanzen, Laube und weiterebewertungsrelevanteBestandteileerfassen und nach der Richtliniebewerten.
  • Das Ergebnis verständlich erläutern und die Unterlagen an den Verein weitergeben.
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Zeitaufwand:
Der Aufwand richtet sich nach der Zahl der anstehenden Parzellenkündigungen und fällt meist unregelmäßig an. Es sollte mit 8 Stunden im Jahr gerechnet werden. Der genaue Umfang wird im Verein abgestimmt.

Aufwandsentschädigung:
Für jede Wertermittlung wird von der scheidenden pachtenden Person eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Höhe richtet sich nach den geltenden Vorgaben der BUKEA.

Das passt, wenn Sorgfalt, Neutralität und ein gutes Auge für den Zustand von Parzellen mitgebracht werden. Eine Einweisung in die Richtlinie erfolgt in Rahmen von Schulungen: Der LGH bietet mehrmals im Jahr Schulungen zur Inspektion und Wertermittlung an. Die Kenntnisse sollen regelmäßig aufgefrischt werden.


Vereinsfinanzen prüfen

Gesucht werden zwei Mitglieder, die als unabhängige Prüfinstanz die Kassen- und Buchführung des Vereins kontrollieren. Sie prüfen, ob die Vereinsfinanzen sorgfältig und nachvollziehbar verwaltet werden.

Zu den Aufgabengehören:

  • Mindestens zweimal im Jahr das Kassen- und Rechnungswesen prüfen.
  • Belege, Buchführung, Kontoauszüge sowie Kassenbestände und Bankguthaben kontrollieren.
  • Fragen oder Unstimmigkeiten mit dem Vorstand klären.
  • Die Ergebnisse jährlich in einem Prüfbericht festhalten und eine Zusammenfassung auf der Mitgliederversammlung vorstellen.
  • Wenn keine Beanstandungen vorliegen, der Mitgliederversammlung vorschlagen, über die Entlastung des Vorstands abzustimmen.

Für die Prüfung werden nach vorheriger Terminabsprache Einblick in die erforderlichen Unterlagen und Auskünfte gewährt. Die Teilnahme der vorsitzenden Person an der Prüfung kann helfen Fragen direkt zu klären.

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Zeitaufwand:
Etwa 6–10 Stunden pro Jahr je prüfender Person. Darin enthalten sind die Kassenprüfungen, die Vorbereitung des Prüfberichts und die Vorstellung der Ergebnisse auf der Mitgliederversammlung. Der tatsächliche Aufwandhängt vor allem vom Umfang und der Übersichtlichkeit der Buchführung ab.

Wichtig für diese Aufgabe sind Genauigkeit, Zuverlässigkeit und ein sorgfältiger Umgang mit vertraulichen Vereinsunterlagen. Finanzfachliche Vorkenntnisse sind hilfreich. Der LGH bietet Schulungen für die Kassenprüfung an.